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Wartung von Industrietoren und Garagentoren

Aktualisiert: 30. Dez. 2021




Industrietore sind nicht nur in der Regel größer und ausdauernder konstruiert als herkömmliche Tore im Privatbereich, sie unterliegen auch anderen Anforderungen betreffend Wartung und Instandhaltung.


Denn wo bei einem Garagentor der eigene Gebrauch im eigenen Heim im Vordergrund steht, werden Industrietore für den Dauereinsatz in Fabriken, Hallen, Werkstätten und anderen Bereichen wo Personal und Angestellte permanent damit in Kontakt sind gebraucht.


Damit aber auch nach jahrelanger, ständiger Belastung und Beanspruchung des Industrietores die Sicherheit von Mensch und Maschinen gewährleistet wird, sind in regelmäßigen Abständen immer wieder Wartungen und kleinere Reparaturen nötig.

Welche das genau sind, und was das für Sie als Inhaber oder Betreiber eines Industrietores bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Blogartikel.



Warum müssen Tore gewartet werden?

Schiebefalttor
Auf den ersten Blick lässt ein Industrietor nicht viel Wartung vermuten.


Auch wenn ein Tor anfangs wenig langfristigen Aufwand vermuten lässt, ist es vor allem im Industriebereich tatsächlich ständig im Einsatz.

Wie eine Maschine bewegt sich die Konstruktion durch das permanente Öffnen und Schließen etliche Male am Tag, wodurch langfristig ein natürlicher Verschleiß der bewegten Teile sichtbar wird.


Daher ist wie bei einem Auto oder anderen Maschinen eine Wartung der einzelnen Verschleißteile, und auch an manchen Stellen im Bedarfsfall eine kleine Reparatur notwendig, um die Sicherheit im Zusammenhang mit dem Industrietor zu gewährleisten.


Allerdings ist nicht nur die Häufigkeit der Nutzung des Tores dabei entscheidend.

Es kann ebenso vorkommen, dass Industrietore nur selten benutzt werden und dennoch eine Wartung notwendig ist.

Doch warum ist das auch notwendig, wenn ein Tor selten benutzt wird?




Vieles davon hängt mit gesetzlichen Verpflichtungen des Betreibers bzw. Inhabers des Gebäudes zusammen, bei denen eine regelmäßige Wartung vorgeschrieben wird um die Sicherheit und Funktionalität der Tore zu sichern.

Dies ist festgelegt unabhängig von der Anzahl der Öffnungen eines Tores.


In Österreich sind dabei im Wesentlichen 2 Prüfpflichten einzuhalten: die Abnahmeprüfung und die wiederkehrende Prüfung.

Die österreichische Arbeitsmittelverordnung gibt für kraftbetätigte Tore eine jährliche Überprüfung des Tores vor.

Daher müssen Inhaber und Betreiber einer Industrieanlage in Österreich ohnehin jedes der vor Ort vorhandenen Tore gesetzlich einer Wartung bzw. falls nötig Reparatur unterziehen, um die Vorschriften zu erfüllen.


Vereinfacht gesagt, kann man sich diese Überprüfung ähnlich vorstellen, wie das jährliche “Pickerl” bei einem Auto.

Es muss einmal im Jahr geprüft werden, um für die langfristige Sicherheit aller Beteiligten zu sorgen, indem die Funktionalität des (Industrie-)Tores sichergestellt wird.


Ebenso sind kraftbetätigte Industrietore vor deren Inbetriebnahme einer sogenannten “Abnahmeprüfung” zu unterziehen, welche von einem Ziviltechniker oder anderen zugelassenen Prüfstellen oder Ingenieurbüros durchgeführt werden muss.


Diese gewährleistet, dass auch die Herstellung und Montage fachgerecht durchgeführt wurde und das Tor sicher in Betrieb genommen werden kann.

Diese gesetzliche Regelung für Tore hat in diesem Fall allerdings auch ihren praktischen Nutzen, da somit gesichert ist, dass Tore deren Funktion im Betrieb dauerhaft erfüllen und auch die Sicherheit aller Beteiligten gesichert ist.


Vorwiegend richten sich die erwähnten Gesetze an kraftbetriebene Tore.

Unter gewissen Umständen kann es aber auch vorkommen, dass händisch betriebene Tore unter die gleiche Wartungspflicht fallen werden.


Darunter fallen beispielsweise oft auch die händisch betriebene Falttore (mancherorts auch Faltflügeltore genannt), wie sie beispielsweise bei Feuerwehrstationen sehr oft eingesetzt werden.

Ebenso sind aber auch Schiebefalttore oder Schiebetore von der Wartungspflicht ausgenommen, solange diese wie erwähnt nicht kraftbetrieben sind.

Um die Langlebigkeit und Sicherheit des Tores zu gewährleisten, würde die Überprüfung jedoch auch bei handbetätigten Toren Sinn machen



Was genau wird überprüft?

Wartung Industrietor
Die Wartung eines Industrietores erfolgt in der Regel 1 mal jährlich.


Damit die erwähnten gesetzlichen und auch alltäglichen Anforderungen eines Industrietores auch gewährleistet sind, gilt es eine Reihe von Details am Tor jährlich zu überprüfen.

Darunter fallen vorwiegend:


  • Die Wartung sämtlicher Funktionen des Tores, sowohl mechanisch wie auch elektrischer Natur

  • Die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmechanismen am Tor

  • Die Überprüfung und Wartung aller Befestigungen am Tor sowie auch jener am Mauerwerk

  • Ein Nachjustieren der Einstellungen bei den erwähnten Punkten (falls erforderlich)

  • Das Schmieren der beweglichen Teile für langfristigen, sicheren Betrieb

  • Erstellen eines Wartungsprotokolls

  • Eintragung in das Prüfbuch zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gegenüber eventuellen Kontrollen der Behörden



Das Prüfbuch selbst enthält dabei alle Angaben zu einem bestimmten Tor und darin sind Inspektionen, Prüfungen oder allfällige Änderungen am Tor zu vermerken.

Anhand des Prüfbuchs lässt sich also schnell bestimmen, in welchem Zustand eine Industrietoranlage ist.

All diese Punkte sind bei kraftbetriebenen Toren laut Vorschrift jährlich zu warten und in der ÖNORM EN 13241 bzw. dessen Unternormen, und im Arbeitnehmerschutzgesetz inklusive aller Verordnungen festgelegt.




Müssen Garagentore ebenfalls gewartet werden?

Wartung Industrietore
Garagentore unterliegen keiner gesetzlichen Wartungspflicht.

Glücklicherweise muss man sich als Privatperson nicht mit einer Arbeitnehmerschutzverordnung oder einer ÖNORM herumschlagen.

Auch wenn die privat verwendeten Tore in deren Bau- und Funktionsweise verglichen mit Industrietoren fast identisch, gibt es im Bereich der privaten Garagentore keinerlei gesetzliche Wartungspflicht.


Allerdings zeigt sich immer wieder, dass auch Privatpersonen durchaus ihre Tore warten lassen um deren Langlebigkeit und Beständigkeit zu gewährleisten.

Die Wartungsintervalle sind hier allerdings nicht so straff gesetzt mit einer fixen jährlichen Überprüfung, sondern sind vielmehr dem Inhaber selbst überlassen.




Was beinhalten Wartungsverträge für Industrietore?


Die Verantwortung, seine Industrietore jährlich entsprechend warten und überprüfen zu lassen obliegt gesetzlich demnach dem Eigentümer bzw. Geschäftsführer des Betriebes.

Der berufliche Alltag zeigt jedoch, dass zwischen dem täglichen Termindruck und ständigen neuen Herausforderungen eines Managers dieses Thema natürlich eine untergeordnete Bedeutung hat.

Im schlimmsten Fall, geht das Thema im Stress der täglichen Aufgaben einfach unter und man riskiert Strafen seitens der Behörden.



Damit dies besonders bei großen Industrieanlagen mit mehreren Toren nicht passiert und die Geschäftsleitungen dieser Betriebe entlastet werden, haben sich Wartungsverträge etabliert.

Dabei übernimmt ein externer Anbieter mit geschultem Fachpersonal und spezieller Ausrüstung die jährlich fällige Wartung und Überprüfung der Tore automatisch.

Als Inhaber oder Geschäftsführer reicht es lediglich den Termin vorzugeben wann diese Überprüfung stattfinden soll.



Je nach Anbieter, werden bei Wartungsverträgen oftmals auch Kleinteile, bei denen es notwendig ist, direkt vor Ort getauscht.

Damit hat der Inhaber bzw. Betreiber damit de facto keinen Aufwand mehr.

Hingegen wird für größere Reparaturen oft automatisch ein Angebot erstellt, welches der Kunde anschließend akzeptieren kann, oder man lässt die Tore anderweitig auf eigene Verantwortung reparieren.


Damit lassen sich verschleißbehaftete Elemente des Tores oft frühzeitig erkennen und Teile auswechseln bevor sie kaputt werden.

Dadurch bleibt das Industrietor vollständig einsatzfähig im Betrieb, und man riskiert keine teuren Stehzeiten, wenn Teile eines Tore nach jahrelanger Benutzung eben nicht mehr ihren Dienst erweisen.




Für das private Garagentor gibt es auch eine einfachere Lösung in Form eines Services, der ebenfalls alle notwendigen Teile des Tore überprüft.

Diese können vom Besitzer selbständig nach Bedarf angefordert werden, und werden ebenfalls mit fixen Intervallen für die Wartung mit angeboten.





Fazit


Tore im Privatbereich sowie Industrietore haben durch deren ständige Bewegung einen Verschleiß der regelmäßig überprüft werden muss.

Für Gewerbetreibende schreibt hier in Österreich der Gesetzgeber ohnehin ein vielfältige Regelwerk vor an das man sich zu halten hat.

Aber auch bei Garagentoren macht ein Service des Tores zumindest alle paar Jahre auf jeden Fall Sinn.


Für genauere Beratung zu Ihrem individuellen Fall können Sie kostenlos unsere Experten für Wartung & Service kontaktieren.



Rechtshinweis:


Die hier erwähnten Intervalle und Vorgaben beziehen sich auf persönliche, hausinterne Erfahrungen unsere Unternehmens und sind nicht repräsentativ.

Für die genaue Einhaltung der jeweiligen Landesvorschriften und Gesetze ist der Betreiber des Tores selbst verantwortlich.




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